Was einst einmal fest in Frauenhand war, ist heute ein Ausnahmefall.

Voraussetzung für eine Geburt im häuslichen Umfeld sind:

  • eine gesunde Mutter
  • ein gesundes Kind in Schädellage
  • eine Geburt zwischen der vollendeten 37. und 42. Schwangerschaftswoche

Neue und ältere Studienergebnisse und Statistiken (siehe auch QUAG.de) belegen: Geplante Geburten im häuslichen Umfeld beinhalten keine größeren Risiken für Mutter und Kind als Geburten im Krankenhaus. Bei geplanten Geburten mit professioneller Betreuung einer Hebamme in 1:1 Betreuung kommt es zu weniger Geburtseinleitungen, Vaginal operativen Eingriffen und Kaiserschnitten. Die Verlegungsrate liegt bei ca. 15%. Der größte Anteil dieser Verlegungen findet in Ruhe und ohne Eile statt. Wenn Sie Interesse an Zahlen zu den außerklinischen Geburten in Deutschland haben, lohnt sich ein Blick auf die Seite von QUAG.de (Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe).

Die Hebamme ist die Fachfrau für die gesunde Schwangerschaft, die normale Geburt und das gesunde Neugeborene. Nach dem Hebammengesetz kann die Hebamme Frauen und Kinder ohne Hinzuziehung eines Arztes betreuen. Sollte sich während der Schwangerschaft ein Risiko entwickeln, zieht sie in Absprache mit der Frau einen Facharzt hinzu. Bei abzusehenden Komplikationen während der Geburt, wird eine Verlegung in die Klinik notwendig. Sehr selten kommt es zu einer Notfallsituation die plötzlich auftritt. Die Hebamme ist dafür ausgebildet in Notfällen adäquat Hilfe zu leisten und ggf. eine eilige Verlegung in eine Klinik zu veranlassen.

Eine solide Basis für das Gelingen einer Geburt im häuslichen Umfeld ist das Vertrauensverhältnis zwischen Frau, Partner und Hebamme, welches sich in der Schwangerschaft entwickelt. Es gibt genügend Zeit bei den Vorsorgegesprächen Sorgen, Ängste und zurückliegende Traumata zu besprechen.