Die Kosten für eine Geburt im häuslichen Umfeld werden zur Zeit von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Lediglich eine Rufbereitschaftspauschale, für die wir Hebammen um den voraussichtlichen errechneten Geburtszeitraum in Dauerbereitschaft gehen, wird ihnen direkt in Rechnung gestellt. Die Rufbereitschaftspauschale ist als Eigenleistung zu Beginn der Rufbereitschaftszeit zu zahlen und wird von den meisten Krankenkassen gegen Vorlage der Rechnung anteilig erstattet.

Im Falle einer privaten Versicherung empfiehlt es sich im Vorfeld zuklären welche Kosten die Versicherung übernimmt.

Sprechen
Sie beim Erstkontakt mit der Hebamme über die genauen Details dieser Regelung.